19.3.2 Zusatzstrafenbildung Der Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 wegen mehreren Widerhandlungen gegen das SVG unter anderem zu einer unbedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 50.00 verurteilt (pag. 815 ff.). Das vorliegend zu beurteilende Delikt (Führen eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges) beging der Beschuldigte mehrfach in der Zeit von Ende März 2018 bis am 2. Juni 2018, mithin vor dem vorgenannten Ersturteil. Es liegt somit ein Fall von vollkommener retrospektiver Konkurrenz gemäss