19.2.14 Fazit: Konkrete Strafe für die mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohten Delikte Für die vorliegend zu beurteilenden, mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohten Delikte ist der Beschuldigte somit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 5. Mai 2017 zu verurteilen. 19.3 Zusätzliche Geldstrafe für das Führen eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges 19.3.1 Tat- und Täterkomponenten Gemäss den Ausführungen unter Erwägung 19.2.8 ist der Beschuldigte für das