Bei einer Gesamtwürdigung all dieser Faktoren muss dem Beschuldigten – wie einleitend erwähnt – eine Schlechtprognose gestellt werden, womit der teilbedingte Strafvollzug ausser Betracht fällt. 19.2.14 Fazit: Konkrete Strafe für die mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohten Delikte Für die vorliegend zu beurteilenden, mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohten Delikte ist der Beschuldigte somit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 5. Mai 2017 zu verurteilen.