Diese Strafe bzw. dieses Verhalten des Beschuldigten zeigt nämlich eindrücklich, dass er sich nach wie vor um die hiesige Rechtsordnung foutiert und komplett uneinsichtig ist. Dies bestätigte sich auch in der Berufungsverhandlung, in welcher der Beschuldigte auf Vorhalt des Urteils vom 22. Juni 2020 abstreitend und beschönigend aussagte, ein «E-Bike» fahre schneller als «dieses Ding» (pag. 857 Z. 38), und auf Frage, wie es dazu gekommen sei, erklärte (pag. 857 Z. 33 ff.): «[…] Unüberlegtheit, ich bin eher ein emotional gesteuerter Mensch und habe gedacht, mit einem Mofa dürfe ich fahren. Ich habe da nicht drüber nachgedacht, mir war das gar nicht bewusst.».