In Würdigung all dieser Umstände müsse dem Beschuldigten klar eine Schlechtprognose attestiert werden (zum Ganzen pag. 880). Würdigung durch die Kammer Die Kammer stimmt mit der Generalstaatsanwaltschaft überein, dass dem Beschuldigten angesichts der Gesamtumstände eine Schlechtprognose gestellt werden muss: Sein Vorstrafenregister in Deutschland und der Schweiz ist wie die Vorinstanz zurecht erwog, lang und eindrücklich. Zwar datiert der letzte Eintrag im deutschen Strafregister vom 30. September 2010 (pag. 324), darauf folgten jedoch gewissermassen im «zwei-Jahres-Takt» Verurteilungen in der Schweiz (pag.