Hinzu komme, dass er vom Charakter her eher aufbrausend sowie in allen Belangen völlig uneinsichtig sei. Soweit die Verteidigung vorgebracht habe, beim letztjährigen Vorfall (Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung etc.) handle es sich um eine Lappalie, sei zu berücksichtigen, dass dies vielleicht bei einer Person der Fall sei, die sich noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen, nicht aber beim Beschuldigten. Bei ihm sei dieses Delikt vielmehr Ausdruck seines Charakters. Er habe das Motorrad ausserdem nicht nur benutzt, weil es herumgestanden habe und «gerade praktisch gewesen sei», sondern sei damit vielmehr auch noch zu schnell sowie auf einem Fahrradstreifen gefahren.