Anschliessend erwog die Vorinstanz indessen, der Beschuldigte scheine offenbar dennoch an sich zu arbeiten, liege die letzte, wirklich gravierende Verurteilung doch schon längere Zeit zurück und sei es letztmals im Jahr 2014 zu einem Verfahren gekommen, das vor Gericht geendet habe. «Dieser Wandel» zeige sich auch darin, dass sich der Beschuldigte im Jahr 2018 freiwillig in eine stationäre Therapie begeben und die bisherigen Geldstrafen abbezahlt habe und nun in bescheidenen Verhältnissen in einem kleinen Dorf im Kanton Solothurn, d.h. abseits des Milieus der Stadt Bern lebe. Seit dem 2. Juni 2018 sei er auch nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten.