76 belastung, die Sozialisationsbiografie und das Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen sowie Hinweise auf Suchtgefährdungen (SCHNEIDER/GARRÉ, in: Basler Kommentar Strafrecht, N 11 ff. zu Art. 43 StGB; HEIMGARTNER, in: Donatsch [Hrsg.], Kommentar StGB, 20. A. 2018, N 6 ff. zu Art. 42 StGB). Urteil der Vorinstanz Die Begründung der Vorinstanz legt nahe, dass es sich ihrer Ansicht nach vorliegend um einen Grenzfall handelte, ob noch eine bedingte Strafe ausgesprochen werden kann oder nicht.