870) – keine Rede sein. Der Beschuldigte gestand einzig die vier Vorfälle bzw. Fahrten vom 21. und 25. März 2018 (Rotlicht überfahren & Verkehrsunfall mit dem Peugeot) sowie vom 28. Mai 2018 und vom 2. Juni 2018 (Ankunftszeit falsch eingestellt & zulässige Parkzeit überschritten mit dem Wohnmobil) ein, die gestützt auf die objektiven Beweismittel ohnehin offensichtlich erstellt sind. Die Einbruchdiebstähle bestritt er auch oberinstanzlich vehement. Strafempfindlichkeit Es bestehen keine Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten.