Auch diese Ausführungen sind korrekt. Der Beschuldigte verhielt sich gegenüber den Behörden grundsätzlich anständig, was aber auch erwartet werden kann. Zu berücksichtigen ist indessen, dass er seit dem erstinstanzlichen Urteil mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 erneut verurteilt wurde und zwar wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz, wegen missbräuchlicher Verwendung von Kontrollschildern, wegen Nichtbeachtens des