Strafverfahren sind gegen den Beschuldigten aktuell keine hängig (pag. 800). Das Betreibungsamt Bad Zurzach hat seit Juni 2020 wie erwähnt zahlreiche Verlustscheine registriert (pag. 802 ff.). Während sich die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten nicht massgebend zu dessen Lasten und/oder Gunsten auswirken, fallen seine zahlreichen, mehrfach einschlägigen Vorstrafen sehr negativ ins Gewicht. Sie haben – wie die Vorinstanz korrekt festhielt – eine spürbare Straferhöhung zur Folge. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Zum Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren führte die Vorinstanz Folgendes aus (S. 71 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;