74 Dem im Berufungsverfahren edierten Informationsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 23. Juli 2021 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte am 15. April 2020 von D.________ nach AP.________ zog und dort seither als Untermieter für CHF 300.00 pro Monat ein Zimmer in einer Mehrfamilienhauswohnung bewohnt (pag. 799). Weiter geht daraus hervor, dass der Beschuldige ab bzw. seit dem ________ 2021 eine AHV-Rente bezieht (pag.