• Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 22. November 2017 wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand und Konsumwiderhandlungen; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 70.00 und zu einer Busse von CHF 200.00.