• Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 22. Juli 2014 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; verurteilt zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à CHF 30.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von drei Jahren, und zu gemeinnütziger Arbeit von 120 Stunden (der bedingte Vollzug wurde schlussendlich mit Urteil vom 05. Mai 2017 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland widerrufen);