• Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 8. Juli 2014 wegen Nichtabgabe von Ausweisen / Kontrollschildern; verurteilt zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à CHF 100.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 200.00 (mit Urteil vom 4. Oktober 2016 verwarnte ihn die regionale Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland);