• Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 8. Februar 2012 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; verurteilt zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 60.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 400.00 (der bedingte Vollzug wurde mit Urteil vom 22. Juli 2014 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland widerrufen);