mehrfach begangen in der Zeit von Ende März 2018 bis am 2. Juni 2018 - der Missbrauch von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen in der Zeit von Ende März 2018 bis am 2. Juni 2018 Das Führen eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand stellt dabei – wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat – aufgrund des Strafrahmens und der Tatschwere das schwerste Delikt dar. Die Freiheitsstrafe für dieses Delikt bildet mithin die Einsatzstrafe. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Schuldsprüche werden im Umfang von 2/3 dazu asperiert. Dies ergibt folgende Rechnung: