__ 2015 Es muss also zunächst – unter Einbezug des rechtskräftigen Urteils vom 5. Mai 2017 – die Strafe für diese Delikte festgesetzt werden. Dabei ist zu beurteilen, ob die schwerste Straftat der Grundstrafe, d.h. dem rechtskräftigen Urteil zu Grunde liegt, oder in den neu zu beurteilenden Delikten «enthalten» ist.