In der Schweiz wurde B.________ nun seit dem Jahr 2012 bis zum ersten, vorliegend nun zu beurteilenden SVG - Delikt insgesamt sechs Mal verurteilt; dies primär wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, aber auch wegen Hehlerei, Diebstahls und Konsumwiderhandlungen. Die ihm gewährten bedingten Vollzüge der Geldstrafen wurden bis zum heutigen Zeitpunkt - abgesehen von einer Strafe - allesamt widerrufen und die einzige gegen ihn ausgesprochene Freiheitsstrafe wurde ebenfalls unbedingt ausgesprochen, genauso wie die letzte Geldstrafe (vgl. dazu pag. 568 ff.).