Aus diesen Gründen ist vorliegend somit für sämtliche hiervor thematisierten Delikte eine Freiheitsstrafe auszufällen. Ergänzend sei auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen, welchen sich die Kammer integral anschliesst (S. 65 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 735): Bereits in Deutschland weist er zahlreichste Vorstrafen auf. So wurde er zwischen 1976 und 2010 insgesamt 20 Mal verurteilt. Die Deliktskategorien deckten dabei praktisch die gesamte Palette des Strafgesetzbuches ab.