606 Z. 26 ff.), wurde er mit Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 erneut verurteilt, weil er trotz entzogenem Ausweis mehrfach ein Motorfahrzeug geführt hatte, welches weder versichert war noch dafür bestimmte Kontrollschilder befestigt hatte, und er damit ausserdem zu schnell sowie verbotenerweise auf dem Fahrradweg fuhr (pag. 819 ff.). Mit seiner fortwährenden Delinquenz offenbart der Beschuldigte eine erhebliche kriminelle Energie. Zudem zeugt sein Verhalten von fehlender Einsicht und Reue. Die Geldstrafe scheint vorliegend aus spezialpräventiven Gründen daher eine ungeeignete Sanktion zu sein.