Auch während vorliegendem Verfahren wurde der Beschuldigte wieder straffällig. Obschon er in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch beteuert hatte, aus dem Verkehrsunfall vom 25. März 2018 «wirklich gelernt» zu haben (u.a. pag. 599 Z. 26 ff. und pag. 606 Z. 26 ff.), wurde er mit Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 erneut verurteilt, weil er trotz entzogenem Ausweis mehrfach ein Motorfahrzeug geführt hatte, welches weder versichert war noch dafür bestimmte Kontrollschilder befestigt hatte, und er damit ausserdem zu schnell sowie verbotenerweise auf dem Fahrradweg fuhr (pag.