Zumindest in der Region Bern legte er damit auch längere Strecken zurück, was sich beides verschuldenserhöhend auswirkt. Indem er ausserdem nur wenige Tage nach seinem Verkehrsunfall vom 25. März 2018 in sein Wohnmobil stieg und damit unerlaubterweise umherfuhr, offenbarte er eine nicht unerhebliche kriminelle Energie und legte ein rücksichtsloses, dreistes Verhalten an den Tag. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, aus egoistischen Beweggründen und hätte die Tat problemlos vermeiden können.