Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges eine Strafe ab 12 Strafeinheiten sowie – beim bedingten Strafvollzug – eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (S. 8). Der Beschuldigte fuhr zwischen dem 25. März 2018 und dem 2. Juni 2018 – im Gegensatz zum den VBRS-Richtlinien zugrundeliegenden Sachverhalt nicht ein Mal, sondern – acht Mal mit seinem nicht immatrikulierten, unversicherten Wohnmobil. Zumindest in der Region Bern legte er damit auch längere Strecken zurück, was sich beides verschuldenserhöhend auswirkt.