gebremst in die Leitplanke fuhr. Dass bei diesem Verkehrsunfall niemand verletzt wurde oder schlimmstenfalls gar ums Leben kam, ist einzig dem Zufall zu verdanken, dass sich im Tatzeitpunkt keine anderen Verkehrsteilnehmende – insbesondere keine Velofahrer – an der fraglichen Stelle befanden sowie, dass der Beschuldigte in die Leitplanke prallte und nicht beispielsweise rund einen Meter früher aufs Trottoir fuhr, wo sich Fussgänger hätten aufhalten können. Aus diesen Umständen kann der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten.