_, als er – ungefähr in der Mitte zwei bewohnter Gebiete – auf der Höhe AC.________ (Strasse) einen heftigen Gefühlsausbruch bzw. Weinanfall erlitt, dadurch die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und in die Leitplanke fuhr. Dass er damals in sein Auto stieg und damit herumfuhr, obwohl er wegen der Heimreise seiner Töchter nach Deutschland traurig war und aus früherer Erlebnissen – insbesondere der Trennung von seiner Frau im Jahr 2014 – wusste, dass traurige, belastende Ereignisse bei ihm starke, unkontrollierbare Emotionen auslösen (u.a. pag. 354), erscheint verwerflich und ist verschuldenserhöhend zu berücksichtigen.