66 den VRBS-Richtlinien mit 50 Strafeinheiten bestraft, wobei beim bedingten Strafvollzug ebenfalls eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800 auszufällen ist (S. 17). Nach dem rechtskräftigen Schuldspruch der Vorinstanz fuhr der Beschuldigte am 25. März 2018 um ca. 22:00 Uhr mit dem Peugeot auf der AC.________ (Strasse) vom Dorf M.________ herkommend Richtung AD.________ bei M.________, obwohl er zuvor Alkohol und Drogen konsumiert hatte.