Die VBRS-Richtlinien sehen für einen gutbeleumundeten, maximal zwei bis drei Vorstrafen wegen Verkehrsübertretungen aufweisenden Täter, der mit dem Auto «eine Wirtschaft» besucht und nach «Wirtschaftsschluss» über eine Strecke von vier bis acht Kilometer mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1.6 Promillen nach Hause fährt, eine Strafe von 75 Strafeinheiten vor. Wird für diese Strafe der bedingte Vollzug gewährt, ist gemäss den VBRS-Richtlinien eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800 zu verhängen (zum Ganzen S. 16). Das Führen eines Motorfahrzeuges unter Drogeneinfluss wird beim Verursachen eines Unfalls nach