95 SVG). Wer trotz entzogenem Führerausweis bzw. trotz untersagter Fahrberechtigung ein Motorfahrzeug führt, ist nach den VBRS-Richtlinien mit einer Strafe ab 18 Strafeinheiten und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 600.00 zu bestrafen (S. 10). Der Beschuldigte fuhr zwischen Ende November 2017 und dem 2. Juni 2018 insgesamt rund 36 Mal mit seinem Peugeot und/oder seinem Wohnmobil in