__ 2015 in G.________ und vom .________ 2015 in K.________ gleich schwer. Es erweist sich in beiden Fällen als schwerer als dasjenige im Referenzsachverhalt, ist mit Blick auf den gesetzlichen Strafrahmen aber immer noch als leicht zu bezeichnen. Der Beschuldigte handelte sowohl am ________ 2015 als auch am .________ 2015 direktvorsätzlich und aus dem egoistischen finanziellen Beweggrund, Schmuck bzw. Modelleisenbahnware zu stehlen. Er hätte die beiden Taten