_ 2015 auf drei Monate bzw. 90 Tage festgesetzte Tatverschuldensfreiheitsstrafe und die für den Diebstahl vom .________ 2015 auf vier Monate bzw. 120 Tage veranschlagte Tatverschuldensfreiheitsstrafe gerechtfertigt. 19.2.3 Strafen für die Sachbeschädigungen vom ________ 2015 und vom .________ 2015 Art. 144 Abs. 1 aStGB schützt die Befugnis des Eigentümers, frei über die Sache und ihren Zustand zu verfügen, und die Befugnis der Inhaber anderer Rechte an deren unbeeinträchtigter Ausübung.