Für diese Delikte wird somit eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen sein, die eine teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Mai 2017 darstellen wird (vgl. E. 19.2 unten). Anschliessend wird für den Schuldspruch wegen Führens eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden müssen, die eine Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 darstellen wird (vgl. E. 19.3 unten). In einem letzten Schritt wird für die mit Busse bedrohten Delikte eine Gesamtstrafe bzw. -busse zu bilden sein. Diese wird teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der re-