b SVG); - Führens eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges, mehrfach begangen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wobei mit der Freiheitsstrafe jeweils noch eine Geldstrafe zu verbinden ist (Art. 96 Abs. 2 SVG); - Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 97 Abs. 1 Bst. a SVG); - Grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 90 Abs. 2 SVG).