55 Der Beschuldigte hat sich der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. März 2018 in M.________ durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, schuldig gemacht. 16.5 Fazit Vorliegend erfolgen somit Schuldsprüche wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, mehrfach begangen in der Zeit von Ende November 2017 bis am 2. Juni 2018 in F.________ und der Region Bern, wegen Führens eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges, mehrfach begangen in der Zeit von Ende März 2018 bis am 2. Juni 2018 in F.__