SVG ist erfüllt. Der Beschuldigte verlor die Beherrschung über sein Fahrzeug und kollidierte mit der Leitplanke, weil er wegen der Heimreise seiner Töchter traurig war und einen heftigen Gefühlsausbruch resp. Weinanfall erlitt. Insbesondere aufgrund der Trennung von seiner Frau im Jahr 2014 wusste bzw. weiss der Beschuldigte, dass er eine Person ist, die bei Trauer starke, unkontrollierbare Emotionen erleidet (u.a. pag. 354). Am 25. März 2018 stieg er dennoch in sein Auto und fuhr durch die Gegend, notabene, obschon ihm der Führerausweis am 30. September 2017 auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Vor der Fahrt hatte er zudem eine beachtliche Menge Alkohol und Drogen konsumiert.