Fahrradfahrer und/oder Fussgänger aufgehalten, wäre der Beschuldigte aufgrund seines Zustands nicht in der Lage gewesen, eine Kollision zu verhindern. Dabei ist irrelevant, dass sich der Selbstunfall abends auf einer zu diesem Zeitpunkt wenig befahrenen, trockenen Strasse ereignete. Führt man sich – beispielswiese mit Hilfe von «Google Maps» – vor Augen, wo der Unfall geschah, dann fällt einerseits auf, dass die AC.________ (Strasse) zwei bewohnte Gebiete verbindet und anderer-