53 seine Aufmerksamkeit während einer relevanten Dauer von der Strasse abwendet. So wurde eine schwere Widerhandlung in einem Fall angenommen, in dem sich der Fahrer auf einer Kantonsstrasse in einer Linkskurve bückte, um eine zwischen den Beifahrersitz und die Beifahrertüre gerutschte Wasserflasche aufzuheben, und deshalb von der Fahrbahn abkam (Urteil des Bundesgerichts 1C_188/2010 vom 6.9.2010 E. 2). Ebenfalls bejaht wurde Art.