Der Beschwerdeführer habe sich der groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_666/2009 vom 24. September 2009 E. 1.4). Eine schwere Widerhandlung und damit eine grobe Verkehrsregelverletzung begeht nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch, wer unaufmerksam ist, sich zum Beispiel während der Fahrt ablenken lässt und