52 richts 4C.3/2001 vom 26. September 2001 E. 4a; ROTH, in: Basler Kommentar zum SVG, 8. A. 2014, N 1 zu Art. 31 SVG, mit Hinweisen). Dies setzt voraus, dass der Fahrzeugführer stets die volle Kontrolle über sein Fahrzeug ausüben und die Verkehrsregeln beachten kann. Entsprechend muss er immer in der Lage sein, selbst auf überraschende Verkehrsverhältnisse mit einer durchschnittlichen Reaktionszeit angemessen zu reagieren (ROTH, in: Basler Kommentar zum SVG, a.a.O., N 1 zu Art.