Führen eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges 16.2.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 96 Abs. 2 SVG macht sich des Führens eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges schuldig, wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht. Die theoretischen Erwägungen zu Art. 96 Abs. 2 SVG der Vorinstanz sind zutreffend, darauf wird verwiesen (S. 55 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 725 f. [Hervorhebungen im Original]):