oder Schuldausschlussgründe sind weder ersichtlich noch dargetan worden. Der Beschuldigte hat sich wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, mehrfach begangen in der Zeit von Ende November 2017 bis am 2. Juni 2018 in F.________ und der Region Bern, schuldig gemacht. 16.2 Führen eines nicht immatrikulierten und versicherten Motorfahrzeuges 16.2.1 Theoretische Grundlagen