15.7 Beweisergebnis / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Somit ist erstellt, dass der Beschuldigte zwischen Ende November 2017 und dem 2. Juni 2018 insgesamt 36 Mal mit seinem Peugeot und/oder seinem Wohnmobil in F.________ und der Region Bern fuhr, obwohl ihm der Führerausweis am 30. September 2017 auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Am 25. März 2018 fuhr er um ca. 22:00 Uhr mit seinem Peugeot, unter Alkoholund Drogeneinfluss (Blutalkoholkonzentration von mind. 1.66 Gewichtspromillen, Kokain Grenzwert gemäss ASTRA überschritten), auf der AC.________ (Strasse) vom Dorf M.________ herkommend Richtung AD.