ren abhalten lässt. Was die Anzahl Fahrten angeht, wurde in der Anklage nicht zwischen Fahrten mit dem Peugeot und solchen mit dem Wohnmobil unterschieden, sondern einfach angenommen, der Beschuldigte sei zwischen Ende November 2017 und dem 2. Juni 2018 jeden dritten Tag gefahren und habe somit rund 60 Fahrten absolviert (pag. 466).