Könnte das sein? Ich weiss doch nicht mehr, was ich an diesem Tag gemacht habe.». In der Berufungsverhandlung erklärte er auf Frage, was er zu den Vorwürfen gemäss den Ziffern 4.1, 4.4 und 4.5 der Anklageschrift bzw. dazu sage, dass ihm vorgeworfen werde, zwischen Ende November 2017 bis am 2. Juni 2018 trotz entzogenem Führerausweis mindestens 60 Mal mit dem Peugeot und/oder dem Wohnmobil gefahren zu sein, diese Anzahl stimme nicht. Er sei nur zweimal mit dem Peugeot und zweimal mit dem Wohnmobil gefahren (zum Ganzen pag. 859 Z. 43 f.). Weiter behauptete er, mit dem Peugeot erst nach dessen Immatrikulation am 5. Februar 2018 herumgefahren zu sein (pag.