Letzteres trifft nicht zu, fuhr der Beschuldigte doch zumindest am 28. Mai 2018 und am 2. Juni 2018 unbestrittenermassen mit dem Wohnmobil. Auf Vorhalt, dass die Untersuchungen gezeigt hätten, dass er die Nummernschilder des Peugeots am Wohnmobil angebracht habe, äusserte er (pag. 259 Z. 100 f.): «Sehen Sie, die da draussen fahren mit viel Anderem umher. Was soll diese Fragerei. Sie wissen doch selber, was genau war.». Auf Vorhalt der Parkbusse vom 28. Mai 2018 in Z.________ und auf Frage, von wo aus er damals nach Z.________ gefahren sei und wo er danach hingefahren sei, erwähnte er ausweichend (pag. 275 Z. 201 f.): «28.05.2018? Ich glaub ich hatte echt ein Date. Könnte das sein?