Und hier wird mit Kanonenfutter auf mich losgeschossen.». Er wisse nicht, wie viele Fahrten er mit dem Peugeot absolviert habe (pag. 276 Z. 237). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte auf Frage, wie oft er mit dem Peugeot und dem Wohnmobil herumgefahren sei (pag. 607 Z. 16 ff.): Weil die Polizei mich bereits auf der Liste hatte, fuhr ich nicht so oft damit herum. Meine Freundin hat mich ein paar Mal gefahren, ich selber auch. […] Ich bin schon hie und da mal ohne Führerausweis rumgefahren […] Ich bin aber nicht nach Bern gefahren, wo es Kontrollen geben könnte. Ich fuhr mehr oder weniger einfach bei mir oben herum. […].