und P.________, wonach er nach dem Unfall vom 25. März 2018 wiederholt mit dem Wohnmobil herumgefahren sei, erklärte er schliesslich, er sage dazu nichts mehr, der Staatsanwalt solle «mit diesen Wortspielchen» aufhören, er sei nicht regelmässig «durch die Gegend» gefahren (zum Ganzen pag. 259 Z. 115 f.). In der Schlusseinvernahme vom 28. Juni 2018 erklärte er auf Frage, ob er auch mit seinem frühen Citroën C1 ohne Fahrberechtigung gefahren sei (pag. 274 Z. 157 ff.): «Also ich mag diese Fragen jetzt nicht weiter beantworten. Ich habe keine Lust mehr, diesbezüglich noch Fragen zu beantworten. Es ist mir egal, ob ich 20 oder 40 Mal gefahren bin.