250 Z. 99). In Bezug auf den Peugeot erklärte er – anders als beispielsweise in späteren Einvernahmen –, er sei nur einmal damit gefahren und da habe er dieses «Ding direkt verschossen» (pag. 251 Z. 117). Etwas später beteuerte er auf erneute Frage, wie oft er trotz entzogenem Führerausweis gefahren sei, er wisse es nicht mehr (pag. 251 Z. 133). Auf Vorhalt der Aussagen von O.________ und P.________, wonach er nach dem Unfall vom 25. März 2018 wiederholt mit dem Wohnmobil herumgefahren sei, erklärte er schliesslich, er sage dazu nichts mehr, der Staatsanwalt solle «mit diesen Wortspielchen» aufhören, er sei nicht regelmässig «durch die Gegend» gefahren (zum Ganzen pag.