43 umgefahren. Auf Vorhalt, dass am 6. Juni 2018 gemeldet worden sei, dass sein Wohnmobil seit dem 2. Juni 2018 am Bahnhof AB.________ stehe, erklärte er, dies sei korrekt (pag. 250 Z. 67). Auf Frage, wie das Wohnmobil dorthin gekommen sei, führte er aus, er habe es an «AG.________, Abbruch in AB.________», verkaufen wollen und sei daher mit dem Fahrzeug dorthin gefahren. Weil AG.________ das Fahrzeug aber nicht habe kaufen wollen, sei er damit zum Bahnhof in AB.________ gefahren und habe in den nächsten Tagen versucht, das Wohnmobil zu verkaufen (zum Ganzen pag. 250 Z. 70 ff.).