560 Z. 3 ff.). Diese Aussagen erstaunen und erscheinen unglaubhaft, zumal er sich im gesamten Verfahren zuvor nie exakt dazu äusserte, wie oft und in welcher Zeitspanne er trotz entzogenem Führerausweis gefahren ist, sondern äusserst widersprüchliche Angaben dazu machte: Am 5. Juli 2018 gab er beispielsweise zu Protokoll, er habe den Peugeot im November 2017 gekauft und zwei Tage nach dem Kauf eingelöst (pag. 249 Z. 34 f.). Als ihm daraufhin vorgehalten wurde, dass der Peugeot gemäss Fahrzeugausweis am 5. Februar eingelöst worden sei, erklärte er (pag. 249 Z. 38): «Ja, das stimmt.». Das Wohnmobil habe er glaublich ebenfalls Ende November gekauft und durch seine Freundin, AF.